Arzneimittelsicherheit
ist Verbraucherschutz
Die Aufgaben nach dem Arzneimittelgesetz in Remscheid und Wuppertal werden seit 1994 durch den Apotheker Dr. Holger Goetzendorff wahrgenommen. 1998 ist der Bereich der Sozialpharmazie dazugekommen, der sich mit Gesundheitsprojekten befasst. Die Pharmaziegeschichte hat einen besonderen Stellenwert für den Amtsapotheker in Remscheid.
Apotheker
müssen lesen können
Die Aufgaben und Verhaltensweisen der
Apotheker wurden seit dem Mittelalter in Medizinalordnungen geregelt. So durften
Apotheker ihren Beruf nur ausüben, wenn sie den Nachweis erbrachten, dass sie
Rezepte lesen konnten. Früher absolvierte der Apotheker nur eine praktische
Ausbildung, vergleichbar mit der heutigen Ausbildungszeit. Erst später wurden
das Einjährige und ein pharmazeutisches Studium eingeführt. Besonders genau
regelte die Lippische Medizinalordnung von 1789 die Aufgaben der Apotheker:
„Sie sollten sich auch eines ordentlichen und moralischen Lebenswandels befleißigen,
sich vor Trunkenheit und anderen sittlichen Fehlern hüten, Tag und Nacht willig
und bereit seyn, Arzeneyen wegzugeben, oder die eingeschickten Rezepte zu
fertigen, sich des Aushorchens und Fragen nach den Umständen und Zufällen der
Kranken enthalten, alle eckelhaften, unreinen Gewohnheiten beim Receptieren z.
E. das Kauen der Stöpsel, das Anhauchen der Pillen, das Ausstreichen der Gefäße
mit den Fingern etc. vermeiden“.
Apothekenbesichtigung im Mittelalter
Auch heute werden an den Vertrieb von
Arzneimitteln hohe Anforderungen gestellt. So dürfen nur sachkundige Personen
Arzneimittel abgeben.
Neben den öffentlichen Apotheken und
den Krankenhausapotheken sind heute freiverkäufliche Arzneimittel auch in
Drogeriemärkten erhältlich. Die Qualifikation der Beteiligten reicht dabei vom
Apotheker bis zur in drei Tagen ausgebildeten sachkundigen Person.
Um die Sicherheit des Verbrauchers zu
gewährleisten, sind eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften erlassen
worden. 1961 ist das inzwischen mehrfach geänderte Gesetz über den Verkehr mit
Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) in Kraft getreten.
Von besonderer Bedeutung für die
Arbeit des Amtsapothekers sind das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln
von 1929 und das Gesetz über das Apothekenwesen von 1960 in der heute gültigen
Fassung. Sprach man früher noch von Überwachung, so ist heute der Begriff
Arzneimittelsicherheit oder Verbraucherschutz an die Stelle behördlicher
Formulierung getreten.
Aus den Gesetzen ergeben sich die
Aufgaben des Amtsapothekers oder der Amtsapothekerin für die jeweilige
kreisfreie Stadt oder für den Landkreis. Für die Erfüllung dieser Aufgaben
existiert eine entsprechende Verwaltungsvorschrift, in der die einzelnen Tätigkeiten
genau geregelt sind.
Bei Übertretung von Gesetzen und
Verordnungen kommt es schon einmal zu „behördlichen Maßnahmen“:
Arzneimittel
auf der Sonnenbank
Im letzten Jahr wurde ein Drogeriemarkt
zeitweise geschlossen, weil die Arzneimittel im Schaufenster standen und der
direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt waren. Die höchstzulässige
Lagertemperatur für Arzneimittel von 25 °C wurde besonders in den
Mittagsstunden häufig überschritten. Auf die Frage, warum man denn
ausgerechnet die wärmeempfindlichen Arzneimittel in das Schaufenster stelle,
wurde dem
Amtsapotheker mitgeteilt, dass man
nicht die Haarkosmetik in das Fenster stellen könne, weil diese nach kurzer
Zeit explodieren würde!
Lichterketten
mit Cadmium
Um Weihnachten herum wurden aufgrund
einer Warnmeldung des Ministeriums für Umwelt, und Naturschutz, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz NRW zahlreiche Baumärkte und Lebensmitteldiscounter überprüft.
Der Grund hierfür lag im Vertrieb von cadmiumhaltigen Lichterschläuchen aus
China. War zunächst angenommen worden, dass das Cadmium auch für die Anwender
zu Gefährdungen führen könnte, so stellte sich später heraus, dass ein zu
hoher Cadmiumgehalt die Lichterschläuche in Sondermüll verwandelt hatte. Da
ein Großteil der Lichterschläuche bereits abverkauft war und nicht mehr rückverfolgt
werden konnte, entstand ein Umweltproblem.
In vielen Bau- und Hobby-Märkten
werden auch Pflanzenschutzmittel verkauft, so dass in diesem Zusammenhang auch
kontrolliert wurde, ob die giftigen Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
unter Verschluss aufbewahrt werden. Dass entsprechende
Schlösser offensichtlich Mangelware sind, zeigte ein Baumarkt, der erst nach
dreimaligem gebührenpflichtigen Wiederholungsbesuch entsprechende Schlösser an
seinen Schränken anbrachte.
Rattengift
und kleine Kinder
In einem anderen Fall stand Rattengift
auf dem untersten Regalboden und der Marktleiter war nicht willens, dies aus dem
unmittelbaren Zugriff von kleinen Kindern in ein höheres Regal umzuräumen.
Auch eine vorgefundene aufgerissene Packung konnte ihn nicht umstimmen.
Stattdessen bat er die Lieferfirma um Rechtshilfe.
Die Firma nahm daraufhin Kontakt mit
dem Gesundheitsamt auf und versicherte nach dem Gespräch, dass sie diesen
uneinsichtigen Marktleiter nunmehr zur „Raison“ bringen werde.
Poissons
fumé – Republique du Congo
Die
Zusammenarbeit mit dem Zoll bei importierten Arzneimitteln ist nicht immer
„leicht“. So wog ein Paket, mit der Inhaltserklärung „Geschenke“,
immerhin 15 Kilogramm, und enthielt 19 Tuben Bleichmittel, 182 Tuben
cortisonhaltige Cremes und einen Fisch. Diesen Fisch hatte das Zollamt bereits
im Vorfeld an das Lebensmittelüberwachungsamt zur Vernichtung geschickt,
Aufschrift: Trockenfisch; poissons fumé sind geräucherte Fische.
Die cortisonhaltigen Cremes waren in
der Zollinhaltserklärung nicht aufgeführt und wurden durch den Amtsapotheker
als Arzneimittel eingestuft. Da die Einfuhr von verschreibungspflichtigen
Arzneimitteln ohne Rezept verboten ist, wurde die Sendung an den Absender zurückgeschickt,
allerdings ohne den Fisch.
Leben
wie im Paradies
2002 war das Jahr der Altenheimverträge.
Durch eine Änderung des Apothekengesetzes sind Apotheken und Altenheime
verpflichtet, einen Vertrag über die Belieferung mit Arzneimitteln und
Hilfsmitteln abzuschließen. Diesen Vertrag muss der örtlich zuständige
Amtsapotheker genehmigen. Um die Beteiligten im Vorfeld darauf hinzuweisen, dass
ab 27. August ein entsprechender Vertrag vorliegen musste, wurde eine Broschüre
mit dem Titel „Arzneimittel in Alten- und Pflegeheimen Paradies I“
(Pflegeeinrichtungen und Apotheken reorganisieren die Arzneimittelversorgung
durch interne Erhöhung der Sicherheit) herausgegeben, die auch aus dem Internet
herunter geladen werden kann.
Die beteiligten Gruppen trafen sich bei einer Fortbildungsveranstaltung im Röntgen-Museum
Remscheid. So ließen sich Museumsbesuch und Fortbildung zwanglos miteinander
verbinden.
Inzwischen sind die Altenheimverträge geschlossen und die Arzneimittelqualität
für die Bewohner von Heimen verbessert worden. Trotzdem sucht der Amtsapotheker
die Heime auf, weil dort Arzneimittel aufbewahrt und ausgegeben werden und berät
bei der sachgerechten Lagerung.
Programmierbare
Thermometer
In diesen Einrichtungen werden auch Kühlschränke
überprüft.
Ein besonders fortschrittliches Altenheim hatte elektronisch programmierbare
Thermometer beschafft, die vom zuständigen Personal allerdings nicht mehr
bedient werden konnten. Auf Nachfrage bestätigte die Heimleitung, dass nur der
Koch in der Lage sei, die Geräte zu programmieren. Der inzwischen an das
Gesundheitsamt übersandte umfangreiche Leitfaden für die Programmierung führte
dazu, dass bei Besuchen in Altenheimen nur noch einfache Geräte empfohlen
werden.
Arbeit
am Schreibtisch
Neben der Tätigkeit vor Ort gibt es
auch die wohl bekannte Schreibtischarbeit im Amt. Der Amtsapotheker arbeitet in
Arbeitsgruppen mit, bearbeitet eingegangene Anträge, prüft vorgelegte Baupläne,
erteilt Erlaubnisse oder geht Beschwerden aus der Bevölkerung nach. Die räumlichen
Voraussetzungen für eine Apotheke haben sich im Laufe der Zeit verändert, weil
die Eigenherstellung kontinuierlich zurückgegangen ist.
So findet man heute weder eine Stoßkammer, noch einen Ölraum, noch eine eigene
Spülküche. Das Schlafzimmer heißt heute Nachtdienstzimmer.
Aus der Zuständigkeit für das Betäubungsmittelgesetz ergibt sich die
Mitwirkung bei Sucht -und Drogenarbeitskreisen und die Mitarbeit im
Methadon-Programm, das den Austausch von Heroin gegen Methadon zum Ziel hat und
den Abhängigen aus dem Kreislauf „Sucht – Drogenbeschaffung – Kriminalität
- Arbeitsplatzverlust“ befreien soll. Außerdem werden in regelmäßigen Abständen
die Betäubungsmittelbestände der Apotheken kontrolliert und die Unterlagen im
Büro ausgewertet.
Apotheke
mit Schlafzimmer
Abb. 2: Grundriss der Lotz’schen
Apotheke in Milwaukee
Sozialpharmazie
- Projekte
Das Gesetz über den öffentlichen
Gesundheitsdienst (ÖGDG) hat den Amtsapothekern bei den Städten und Kreisen in
Nordrhein-Westfalen 1998 neue Aufgaben übertragen. So sollen sie den
Arzneimittelverbrauch der Bevölkerung analysieren und bewerten. Nachfolgend
werden einige Projekte vorgestellt.
Heilkräuter
aus China
Bei einem Besuch von chinesischen
Heilkräuter-Apotheken in Shanghai und Peking wurden die Anwendungsvorschriften
und die Qualitätsprüfungen der Heilkräuter in Augenschein genommen. Weil für
viele Heilkräuter entsprechende Prüfvorschriften in Deutschland noch nicht
bekannt sind, erfüllen sie oft die strengen Vorschriften des
Arzneimittelgesetzes nicht. Es gibt in Deutschland nur wenige Apotheken, die
sich auf den Vertrieb von chinesischen Heilkräutern spezialisiert haben. Überraschend
war, dass auch in China die meisten Apotheken keine Heilkräuter mehr führen.
Auf Nachfrage erklärten chinesische Regierungsbeamte: „Mit Kräutern dauert
eine Krankheit 8 Tage oder länger. Mit Antibiotika aus dem Westen nur 2 Tage.
Wir produzieren Heilkräuter hauptsächlich für den Export nach Europa und
Amerika – wegen der Devisen.“
Im chinesischen Fernsehen wird wöchentlich von Vergiftungen durch unsachgemäß
eingenommene Heilkräuter berichtet.
Qualität Chinesischer Heilkräuter
Abb. 4: Plakat
mit chinesischer Apotheke in Shanghai
Die kanadische Regierung hat 1998 ein
Projekt unter dem Namen „Drugs for Kids“ vorgestellt, dass die Wirkungsweise
chemischer Substanzen auf den Körper im Rahmen von Unterrichtseinheiten erklärt.
Grundlage für das Projekt ist das Buch: „Drugs-what your Kid should know“
von Wayne Hindmarsh und Mag Chow.
Nach einer Adaption an deutsche Verhältnisse wurden entsprechende
Unterrichtsmaterialien erstellt.
In Zusammenarbeit mit der Barmer
Ersatzkasse wurden Materialien für einen gesunden Schlaf ohne Tabletten
gesammelt. Das Projekt wurde gemeinsam von den Städten Remscheid, Solingen und
Wuppertal vorbereitet. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Schlafliga wurden
altersgerechte Informationen über Schlafgewohnheiten und Schlafmittelgebrauch
erarbeitet. Für Schlafmittel darf in Deutschland nicht mehr geworben werden,
deshalb wurde ein historisches Plakat von Bayer mit der Werbung für das
Schlafmittel ADALIN genutzt.
Schlafmittelwerbung
heute verboten
Abb. 5:
ADALIN von Bayer (Nachdruck eines Plakates von 1950)
Testkaninchen
für Arzneimittel
Bevor neue Medikamente auf den Markt
kommen, werden klinische Prüfungen in Krankenhäusern und Arztpraxen durchgeführt.
Die Prüfung ist für den Patienten freiwillig. Erst wenn alle Voraussetzungen
vorliegen, darf begonnen werden. Oberstes Ziel einer klinischen Prüfung ist die
Nutzen-Risiko-Bewertung für den Patienten. Erst nachdem eine Ethik-Kommission
den Nutzen der klinischen Prüfung bewertet hat, darf mit der Durchführung
begonnen werden. Die Einwilligung des Patienten, eine Versicherung und die Aufklärung
durch den Prüfarzt gehören zu den im Arzneimittelgesetz formulierten
Patientenrechten, die vor Ort durch den Amtsapotheker kontrolliert werden.
Das Gesundheitsamt Münster hat in Zusammenarbeit mit dem dortigen Amtsapotheker
die Broschüre „Als Patient in einer Medikamentenprüfung“ herausgegeben.
Visitationen
mit Gelage
Eine der Hauptaufgaben des
Amtsapothekers ist die Besichtigung von Offizin- und Krankenhaus-Apotheken.
Anhand eines Fragebogens wird überprüft, ob die notwendige Fachliteratur
vorhanden ist, die Reagenzien nach der Gefahrstoffverordnung richtig
gekennzeichnet sind, die Ausgangsstoffe für Rezepturen überprüft worden sind
oder ob das geeignete Fachpersonal anwesend ist. Die Anwesenheit eines
Apothekers ist zwingend vorgeschrieben. Zum Leidwesen der Apotheker ist die
Besichtigung seit 2000 gebührenpflichtig. Der Amtsapotheker überprüft auch
die Aufzeichnungen nach dem Betäubungsmittelgesetz oder dem Transfusionsgesetz,
die 20 Jahre aufbewahrt werden müssen. Bei der heutigen wirtschaftlichen
Situation der Apotheken stellt sich unwillkürlich die Frage, was geschieht mit
den Unterlagen, wenn die Apotheke geschlossen wird.
Noch bis Mitte des 19. Jahrhunderts war es üblich, dass die Apotheker eines Prüfungsbezirks
nach Abschluss der Prüfung die Beteiligten einladen mussten. So nahmen an einer
Visitation in Nürnberg 2 Ratsdeputierte, 6 Doctores medicinae, der Senior
Primarius, der Dekan, der Visitator Senior und Junior und 2 Visitatores
extraordinarii, sowie ein Kanzlist und ein Eichmeister, teil. Wegen der
allgemeinen Verarmung baten 1793 die Apotheker den Rat der Stadt Nürnberg um
Erlass dieser „Gastereien“, die sie als drückende Steuer empfanden.
Pharmaziegeschichte
„Geld -oder Liebe“
Mit diesem Titel hielt der
Amtsapotheker Ende 2003 einen Vortrag in den Räumen der Universität Wuppertal.
Aus den zitierten alten Revisionsprotokollen geht hervor, dass die Apotheker
ihren Beruf aus Liebe zum Geld nicht immer korrekt ausübten. Dass sich manchmal
das Personal bei nur 13 °C durch Arbeit wärmen musste oder süße Spezialitäten
unerlaubterweise im Betäubungsmittelschrank eingeschlossen wurden, um
Naschkatzen abzuhalten, war dann auch eher Mitarbeiterschutz, statt
Verbraucherschutz.
Nicht zuletzt wegen der vielen Vorschriften und Überwachungsmaßnahmen sind die
Mängel in den Apotheken stark zurückgegangen, so dass sich ein Rückblick in
die Geschichte lohnt.
Abb.
6: Louis Lotz (1843 Kaiserslautern –
Milwaukee 1923)
Studium
der Pharmaziegeschichte
Pharmaziegeschichte kann man im Rahmen eines Aufbaustudienganges nach dem abgeschlossenen Pharmaziestudium, z. B. in Marburg, studieren. Abgeschlossen wird das Studium mit einer Doktorarbeit [hier: Goetzendorff, Holger: Von der Selbsthilfe zur Selbstverwaltung, Entstehungsgeschichte der Apothekerkammer Nordrhein (1945- 1953)]. Das Interesse des hiesigen Amtsapothekers an pharmaziehistorischen Arbeiten führte zu zahlreichen Veröffentlichungen auf diesem Gebiet. Besonders am Herzen liegen dem Amtsapotheker drei berühmte amerikanische Apotheker.
Deutsche
Apotheker in Amerika
In den Räumen der University
Madison-Wisconsin in den USA lagern die Archive berühmter amerikanischer
Apotheker mit deutscher Herkunft. Apotheker Louis Lotz (1843-1923) aus
Kaiserslautern gründete 1890 die „Deutsche Apotheke“ in Milwaukee. Die
Familie stammt ursprünglich aus dem kleinen Ort Fliesteden bei Köln. Lotz
bildete Edward Kremers (1865-1941) in seiner Apotheke aus, dessen Eltern aus
Krefeld stammten. Kremers, der später seine Doktorarbeit über ätherische Öle
in Göttingen verfasste, hatte viele Verwandte in Wermelskirchen und baute in
Madison ein einzigartiges pharmaziehistorisches Archiv auf. Auf seine Einladung
hin emigrierte Georg Urdang (1882-1960) in die USA und wurde 1947 der erste
Professor für Pharmaziegeschichte in den Vereinigten Staaten.
Als Amtsapotheker im Bergischen Land
lag es nahe, die Spur dieser Apotheker in den USA aufzunehmen und ihre Ursprünge
zurück zu verfolgen.
Der Stifterverband der Deutschen
Wissenschaft in Essen und das American Institute of History of Pharmacy in
Madison unterstützen dieses Vorhaben.
Einige pharmaziehistorische Arbeiten
sind auch im Internet mit eigenen Web-Seiten vertreten:
„Der lange Weg zum
Apotheken-Wahrzeichen“, (www.apothekenwahrzeichen.de)
oder „George Urdang (1882 - 1960) Images from His Life and Work“, (www.urdang.de)
oder „Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein 1952 – 2002“, (www.tglnordrhein.de).
Neben den Internetseiten der Städte
und Kreise gibt es auch eine private Web-Seite des Amtsapothekers von Remscheid
und Wuppertal, auf der neben allgemeinen Angaben Gesundheitstipps aufgerufen
werden können: Blutdruck, Blutdruckmessung, Haus- und Reiseapotheke,
Heilpflanzen-Kosmetik, Impfung, Kopfschmerz, Vitamine und Wechselwirkungen. Außerdem
können hier einige der für Sozialpharmazie-Projekte geschaffenen Plakate
aufgerufen werden.
Öffentliche
Ausstellungen
Das rote Apotheken-Wahrzeichen hat
einen Bekanntheitsgrad bei der Bevölkerung von über 90 %. Trotzdem ist die
Entstehungsgeschichte nahezu unbekannt. Wer weß schon, wie die Schlange mit
Kelch in das rote Apotheken-A gekommen ist. Eine Wanderausstellung mit 20 eigens
hergestellten Plakaten ist bisher schon in Köln, Düsseldorf, Hamburg,
Norderney, Marburg, Berlin und München gezeigt worden.
Im 4. Stock des Gesundheitsamtes
Wuppertal wird eine Dauerausstellung mit Abbildungen naturwissenschaftlicher Geräte
und Büchern aus der Sammlung des Amtsapothekers gezeigt. Dazu gehören
Elektrisierapparate, Salbenmaschinen, Tinkturenpressen oder Pilzbestimmungsbücher.
2001 wurde anlässlich des
internationalen Kongresses für Pharmaziegeschichte in Luzern eine
Fotoausstellung über Georg Urdang und seine Weggefährten präsentiert.
Urdang wurde 1933 in Halle mit der
ersten pharmaziehistorischen Arbeit in Deutschland promoviert und war maßgeblich
an der Gründung der Gesellschaft für Geschichte der Pharmazie beteiligt.
Im Rahmen einer Gastvorlesung in
Madison stellte der Amtsapotheker mit Georg Urdang erstmals ein
pharmaziehistorisches Projekt mit Hilfe einer eigenen Website vor.
Amtsapotheker
besuchen Plakat-Workshop in Wuppertal
Aufgaben
im Überblick
Apothekengesetz:
Erlaubniserteilung für Apotheken, Genehmigung von Versorgungsverträgen
(Krankenhausapotheken), Überwachung aller Betriebe, die Arzneimittel in Verkehr
bringen.
Apothekenbetriebsordnung:
Personalüberprüfung.
Größe und Ausstattung der Räume.
Herstellung, Prüfung und Lagerung von Arzneimitteln.
Arzneimittelgesetz:
Überprüfung von Apotheken, Drogerien, Pflegediensten, Reformhäusern,
Sex-Shops, Fitness-Centern, medizinischem Fachhandel, Lebensmittelgeschäften,
Wochenmärkten, Altenpflegeheimen, Notarztfahrzeugen und
Justizvollzugsanstalten.
Einzelhandel außerhalb der Apotheke.
Sachkundenachweis im Einzelhandel.
Klinische Prüfung.
Betäubungsmittelgesetz:
Sucht- und Drogenarbeitskreise.
PTA-Gesetz:
Gleichwertigkeitsprüfung, Erlaubniserteilung.
Chemikaliengesetz:
Überwachung von Drogerien, bäuerlichen Genossenschaften, Garten-/Baumärkten,
Bastelläden, Malergeschäften. Sachkenntnisprüfungen.
Heilmittelwerbegesetz:
Ahndung irreführender oder verbotener Werbung für Arzneimittel.
Gesetz über den Öffentlichen
Gesundheitsdienst:
Arzneimittelkonsum der Bevölkerung beobachten, dokumentieren, analysieren
und bewerten.
Bevölkerung aufklären, informieren und beraten.
Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Institutionen.
Angaben
zur Person
des Amtsapothekers
Schule
1958 – 1963 | Volksschule | Bad Honnef, Krefeld |
1963 – 1968 | Gymnasium | Krefeld, Barcelona |
1968 – 1971 | Berufsschule | Leverkuse |
1974 | Nichtschülerreifeprüfung | Düsseldorf |
Ausbildung
1968 – 1971 | Chemielaborant | Leverkusen |
Studium
1975 – 1983 | Pharmazie | Heidelberg, Bonn |
Wirtschaftswissenschaften | Hagen | |
1988 – 1990 | Pharmaziegeschichte | Marburg |
1992 | Promotion Dr. rer. nat. | Marburg |
1993 |
Fachapotheker für
Arzneimittelinformation |
|
1994 | Fachapotheker
für öffentliches Gesundheitswesen |
Berufstätigkeit
1971 – 1973 | Chemielaborant bei Bayer | Leverkusen |
1984 – 1985 | Pharmaziepraktikant Center-Apotheke | Köln |
1985 – 1986 | Atrium-Apotheke | Pulheim |
1986 – 1992 | Apothekerkammer Nordrhein | Düsseldorf |
1992 – 1994 | Center-Apotheke | Köln |
1994 – 2010 | Amtsapotheker | Städte Remscheid, Wuppertal |
2011 – | Amtsapotheker | Stadt Wuppertal |