10 Jahre                                                                   
Amtsapotheker im Remscheider Gesundheitsamt

Arzneimittelsicherheit ist Verbraucherschutz

 

Die Aufgaben nach dem Arzneimittelgesetz in Remscheid und Wuppertal werden seit 1994 durch den Apotheker Dr. Holger Goetzendorff wahrgenommen. 1998 ist der Bereich der Sozialpharmazie dazugekommen, der sich mit Gesundheitsprojekten befasst. Die Pharmaziegeschichte hat einen besonderen Stellenwert für den Amtsapotheker in Remscheid.

 

Apotheker müssen lesen können

Die Aufgaben und Verhaltensweisen der Apotheker wurden seit dem Mittelalter in Medizinalordnungen geregelt. So durften Apotheker ihren Beruf nur ausüben, wenn sie den Nachweis erbrachten, dass sie Rezepte lesen konnten. Früher absolvierte der Apotheker nur eine praktische Ausbildung, vergleichbar mit der heutigen Ausbildungszeit. Erst später wurden das Einjährige und ein pharmazeutisches Studium eingeführt. Besonders genau regelte die Lippische Medizinalordnung von 1789 die Aufgaben der Apotheker: „Sie sollten sich auch eines ordentlichen und moralischen Lebenswandels befleißigen, sich vor Trunkenheit und anderen sittlichen Fehlern hüten, Tag und Nacht willig und bereit seyn, Arzeneyen wegzugeben, oder die eingeschickten Rezepte zu fertigen, sich des Aushorchens und Fragen nach den Umständen und Zufällen der Kranken enthalten, alle eckelhaften, unreinen Gewohnheiten beim Receptieren z. E. das Kauen der Stöpsel, das Anhauchen der Pillen, das Ausstreichen der Gefäße mit den Fingern etc. vermeiden“.

 

Apothekenbesichtigung im Mittelalter


Abb. 1: Johannes Michaelis: Opera Medico-Chirurgica, Nürnberg 1688

 

Gesetze und Verordnungen

Auch heute werden an den Vertrieb von Arzneimitteln hohe Anforderungen gestellt. So dürfen nur sachkundige Personen Arzneimittel abgeben.

Neben den öffentlichen Apotheken und den Krankenhausapotheken sind heute freiverkäufliche Arzneimittel auch in Drogeriemärkten erhältlich. Die Qualifikation der Beteiligten reicht dabei vom Apotheker bis zur in drei Tagen ausgebildeten sachkundigen Person.

Um die Sicherheit des Verbrauchers zu gewährleisten, sind eine Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften erlassen worden. 1961 ist das inzwischen mehrfach geänderte Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz) in Kraft getreten.

Von besonderer Bedeutung für die Arbeit des Amtsapothekers sind das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln von 1929 und das Gesetz über das Apothekenwesen von 1960 in der heute gültigen Fassung. Sprach man früher noch von Überwachung, so ist heute der Begriff Arzneimittelsicherheit oder Verbraucherschutz an die Stelle behördlicher Formulierung getreten.

Aus den Gesetzen ergeben sich die Aufgaben des Amtsapothekers oder der Amtsapothekerin für die jeweilige kreisfreie Stadt oder für den Landkreis. Für die Erfüllung dieser Aufgaben existiert eine entsprechende Verwaltungsvorschrift, in der die einzelnen Tätigkeiten genau geregelt sind.

Bei Übertretung von Gesetzen und Verordnungen kommt es schon einmal zu „behördlichen Maßnahmen“:

 

Arzneimittel auf der Sonnenbank

Im letzten Jahr wurde ein Drogeriemarkt zeitweise geschlossen, weil die Arzneimittel im Schaufenster standen und der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt waren. Die höchstzulässige Lagertemperatur für Arzneimittel von 25 °C wurde besonders in den Mittagsstunden häufig überschritten. Auf die Frage, warum man denn ausgerechnet die wärmeempfindlichen Arzneimittel in das Schaufenster stelle, wurde dem

Amtsapotheker mitgeteilt, dass man nicht die Haarkosmetik in das Fenster stellen könne, weil diese nach kurzer Zeit explodieren würde!

 

Lichterketten mit Cadmium

Um Weihnachten herum wurden aufgrund einer Warnmeldung des Ministeriums für Umwelt, und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW zahlreiche Baumärkte und Lebensmitteldiscounter überprüft. Der Grund hierfür lag im Vertrieb von cadmiumhaltigen Lichterschläuchen aus China. War zunächst angenommen worden, dass das Cadmium auch für die Anwender zu Gefährdungen führen könnte, so stellte sich später heraus, dass ein zu hoher Cadmiumgehalt die Lichterschläuche in Sondermüll verwandelt hatte. Da ein Großteil der Lichterschläuche bereits abverkauft war und nicht mehr rückverfolgt werden konnte, entstand ein Umweltproblem.

In vielen Bau- und Hobby-Märkten werden auch Pflanzenschutzmittel verkauft, so dass in diesem Zusammenhang auch kontrolliert wurde, ob die giftigen Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel unter Verschluss aufbewahrt werden. Dass  entsprechende Schlösser offensichtlich Mangelware sind, zeigte ein Baumarkt, der erst nach dreimaligem gebührenpflichtigen Wiederholungsbesuch entsprechende Schlösser an seinen Schränken anbrachte.

 

Rattengift und kleine Kinder

In einem anderen Fall stand Rattengift auf dem untersten Regalboden und der Marktleiter war nicht willens, dies aus dem unmittelbaren Zugriff von kleinen Kindern in ein höheres Regal umzuräumen. Auch eine vorgefundene aufgerissene Packung konnte ihn nicht umstimmen. Stattdessen bat er die Lieferfirma um Rechtshilfe.

Die Firma nahm daraufhin Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf und versicherte nach dem Gespräch, dass sie diesen uneinsichtigen Marktleiter nunmehr zur „Raison“ bringen werde.

 

Poissons fumé – Republique du Congo

Die Zusammenarbeit mit dem Zoll bei importierten Arzneimitteln ist nicht immer „leicht“. So wog ein Paket, mit der Inhaltserklärung „Geschenke“, immerhin 15 Kilogramm, und enthielt 19 Tuben Bleichmittel, 182 Tuben cortisonhaltige Cremes und einen Fisch. Diesen Fisch hatte das Zollamt bereits im Vorfeld an das Lebensmittelüberwachungsamt zur Vernichtung geschickt, Aufschrift: Trockenfisch; poissons fumé sind geräucherte Fische.

Die cortisonhaltigen Cremes waren in der Zollinhaltserklärung nicht aufgeführt und wurden durch den Amtsapotheker als Arzneimittel eingestuft. Da die Einfuhr von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne Rezept verboten ist, wurde die Sendung an den Absender zurückgeschickt, allerdings ohne den Fisch.

 

Leben wie im Paradies

2002 war das Jahr der Altenheimverträge. Durch eine Änderung des Apothekengesetzes sind Apotheken und Altenheime verpflichtet, einen Vertrag über die Belieferung mit Arzneimitteln und Hilfsmitteln abzuschließen. Diesen Vertrag muss der örtlich zuständige Amtsapotheker genehmigen. Um die Beteiligten im Vorfeld darauf hinzuweisen, dass ab 27. August ein entsprechender Vertrag vorliegen musste, wurde eine Broschüre mit dem Titel „Arzneimittel in Alten- und Pflegeheimen Paradies I“ (Pflegeeinrichtungen und Apotheken reorganisieren die Arzneimittelversorgung durch interne Erhöhung der Sicherheit) herausgegeben, die auch aus dem Internet herunter geladen werden kann. 
Die beteiligten Gruppen trafen sich bei einer Fortbildungsveranstaltung im Röntgen-Museum Remscheid. So ließen sich Museumsbesuch und Fortbildung zwanglos miteinander verbinden. 
Inzwischen sind die Altenheimverträge geschlossen und die Arzneimittelqualität für die Bewohner von Heimen verbessert worden. Trotzdem sucht der Amtsapotheker die Heime auf, weil dort Arzneimittel aufbewahrt und ausgegeben werden und berät bei der sachgerechten Lagerung.

 

Programmierbare Thermometer

In diesen Einrichtungen werden auch Kühlschränke überprüft. 
Ein besonders fortschrittliches Altenheim hatte elektronisch programmierbare Thermometer beschafft, die vom zuständigen Personal allerdings nicht mehr bedient werden konnten. Auf Nachfrage bestätigte die Heimleitung, dass nur der Koch in der Lage sei, die Geräte zu programmieren. Der inzwischen an das Gesundheitsamt übersandte umfangreiche Leitfaden für die Programmierung führte dazu, dass bei Besuchen in Altenheimen nur noch einfache Geräte empfohlen werden.
 

 

Arbeit am Schreibtisch

Neben der Tätigkeit vor Ort gibt es auch die wohl bekannte Schreibtischarbeit im Amt. Der Amtsapotheker arbeitet in Arbeitsgruppen mit, bearbeitet eingegangene Anträge, prüft vorgelegte Baupläne, erteilt Erlaubnisse oder geht Beschwerden aus der Bevölkerung nach. Die räumlichen Voraussetzungen für eine Apotheke haben sich im Laufe der Zeit verändert, weil die Eigenherstellung kontinuierlich zurückgegangen ist.
So findet man heute weder eine Stoßkammer, noch einen Ölraum, noch eine eigene Spülküche. Das Schlafzimmer heißt heute Nachtdienstzimmer.
Aus der Zuständigkeit für das Betäubungsmittelgesetz ergibt sich die Mitwirkung bei Sucht -und Drogenarbeitskreisen und die Mitarbeit im Methadon-Programm, das den Austausch von Heroin gegen Methadon zum Ziel hat und den Abhängigen aus dem Kreislauf „Sucht – Drogenbeschaffung – Kriminalität - Arbeitsplatzverlust“ befreien soll. Außerdem werden in regelmäßigen Abständen die Betäubungsmittelbestände der Apotheken kontrolliert und die Unterlagen im Büro ausgewertet.

 

Apotheke mit Schlafzimmer



Abb. 2: Grundriss der Lotz’schen Apotheke in Milwaukee

 

Sozialpharmazie - Projekte

Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) hat den Amtsapothekern bei den Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen 1998 neue Aufgaben übertragen. So sollen sie den Arzneimittelverbrauch der Bevölkerung analysieren und bewerten. Nachfolgend werden einige Projekte vorgestellt. 

Kräuterapotheke in Shanghai   

Abb. 3: 600 Tee-Rezepturen täglich aus der Schublade

 

Heilkräuter aus China

Bei einem Besuch von chinesischen Heilkräuter-Apotheken in Shanghai und Peking wurden die Anwendungsvorschriften und die Qualitätsprüfungen der Heilkräuter in Augenschein genommen. Weil für viele Heilkräuter entsprechende Prüfvorschriften in Deutschland noch nicht bekannt sind, erfüllen sie oft die strengen Vorschriften des Arzneimittelgesetzes nicht. Es gibt in Deutschland nur wenige Apotheken, die sich auf den Vertrieb von chinesischen Heilkräutern spezialisiert haben. Überraschend war, dass auch in China die meisten Apotheken keine Heilkräuter mehr führen. Auf Nachfrage erklärten chinesische Regierungsbeamte: „Mit Kräutern dauert eine Krankheit 8 Tage oder länger. Mit Antibiotika aus dem Westen nur 2 Tage. Wir produzieren Heilkräuter hauptsächlich für den Export nach Europa und Amerika – wegen der Devisen.“
Im chinesischen Fernsehen wird wöchentlich von Vergiftungen durch unsachgemäß eingenommene Heilkräuter berichtet.

 

Qualität Chinesischer Heilkräuter


 
Abb. 4: Plakat mit chinesischer Apotheke in Shanghai

Drugs for Kids

Die kanadische Regierung hat 1998 ein Projekt unter dem Namen „Drugs for Kids“ vorgestellt, dass die Wirkungsweise chemischer Substanzen auf den Körper im Rahmen von Unterrichtseinheiten erklärt. Grundlage für das Projekt ist das Buch: „Drugs-what your Kid should know“ von Wayne Hindmarsh und Mag Chow. 
Nach einer Adaption an deutsche Verhältnisse wurden entsprechende Unterrichtsmaterialien erstellt.

Gesunder Schlaf, nur ein Traum

In Zusammenarbeit mit der Barmer Ersatzkasse wurden Materialien für einen gesunden Schlaf ohne Tabletten gesammelt. Das Projekt wurde gemeinsam von den Städten Remscheid, Solingen und Wuppertal vorbereitet. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Schlafliga wurden altersgerechte Informationen über Schlafgewohnheiten und Schlafmittelgebrauch erarbeitet. Für Schlafmittel darf in Deutschland nicht mehr geworben werden, deshalb wurde ein historisches Plakat von Bayer mit der Werbung für das Schlafmittel ADALIN genutzt.

 

Schlafmittelwerbung heute verboten
 

Abb. 5: ADALIN von Bayer (Nachdruck eines Plakates von 1950)


Testkaninchen für Arzneimittel

Bevor neue Medikamente auf den Markt kommen, werden klinische Prüfungen in Krankenhäusern und Arztpraxen durchgeführt. Die Prüfung ist für den Patienten freiwillig. Erst wenn alle Voraussetzungen vorliegen, darf begonnen werden. Oberstes Ziel einer klinischen Prüfung ist die Nutzen-Risiko-Bewertung für den Patienten. Erst nachdem eine Ethik-Kommission den Nutzen der klinischen Prüfung bewertet hat, darf mit der Durchführung begonnen werden. Die Einwilligung des Patienten, eine Versicherung und die Aufklärung durch den Prüfarzt gehören zu den im Arzneimittelgesetz formulierten Patientenrechten, die vor Ort durch den Amtsapotheker kontrolliert werden. 
Das Gesundheitsamt Münster hat in Zusammenarbeit mit dem dortigen Amtsapotheker die Broschüre „Als Patient in einer Medikamentenprüfung“ herausgegeben.

Visitationen mit Gelage

Eine der Hauptaufgaben des Amtsapothekers ist die Besichtigung von Offizin- und Krankenhaus-Apotheken. Anhand eines Fragebogens wird überprüft, ob die notwendige Fachliteratur vorhanden ist, die Reagenzien nach der Gefahrstoffverordnung richtig gekennzeichnet sind, die Ausgangsstoffe für Rezepturen überprüft worden sind oder ob das geeignete Fachpersonal anwesend ist. Die Anwesenheit eines Apothekers ist zwingend vorgeschrieben. Zum Leidwesen der Apotheker ist die Besichtigung seit 2000 gebührenpflichtig. Der Amtsapotheker überprüft auch die Aufzeichnungen nach dem Betäubungsmittelgesetz oder dem Transfusionsgesetz, die 20 Jahre aufbewahrt werden müssen. Bei der heutigen wirtschaftlichen Situation der Apotheken stellt sich unwillkürlich die Frage, was geschieht mit den Unterlagen, wenn die Apotheke geschlossen wird. 
Noch bis Mitte des 19. Jahrhunderts war es üblich, dass die Apotheker eines Prüfungsbezirks nach Abschluss der Prüfung die Beteiligten einladen mussten. So nahmen an einer Visitation in Nürnberg 2 Ratsdeputierte, 6 Doctores medicinae, der Senior Primarius, der Dekan, der Visitator Senior und Junior und 2 Visitatores extraordinarii, sowie ein Kanzlist und ein Eichmeister, teil. Wegen der allgemeinen Verarmung baten 1793 die Apotheker den Rat der Stadt Nürnberg um Erlass dieser „Gastereien“, die sie als drückende Steuer empfanden.

 

Pharmaziegeschichte „Geld -oder Liebe“

Mit diesem Titel hielt der Amtsapotheker Ende 2003 einen Vortrag in den Räumen der Universität Wuppertal. Aus den zitierten alten Revisionsprotokollen geht hervor, dass die Apotheker ihren Beruf aus Liebe zum Geld nicht immer korrekt ausübten. Dass sich manchmal das Personal bei nur 13 °C durch Arbeit wärmen musste oder süße Spezialitäten unerlaubterweise im Betäubungsmittelschrank eingeschlossen wurden, um Naschkatzen abzuhalten, war dann auch eher Mitarbeiterschutz, statt Verbraucherschutz. 
Nicht zuletzt wegen der vielen Vorschriften und Überwachungsmaßnahmen sind die Mängel in den Apotheken stark zurückgegangen, so dass sich ein Rückblick in die Geschichte lohnt.

   

Apotheker Louis Lotz aus Kaiserslautern


Abb. 6: Louis Lotz (1843 Kaiserslautern – Milwaukee 1923)

Studium der Pharmaziegeschichte

Pharmaziegeschichte kann man im Rahmen eines Aufbaustudienganges nach dem abgeschlossenen Pharmaziestudium, z. B. in Marburg, studieren. Abgeschlossen wird das Studium mit einer Doktorarbeit [hier: Goetzendorff, Holger: Von der Selbsthilfe zur Selbstverwaltung, Entstehungsgeschichte der Apothekerkammer Nordrhein (1945- 1953)]. Das Interesse des hiesigen Amtsapothekers an pharmaziehistorischen Arbeiten führte zu zahlreichen Veröffentlichungen auf diesem Gebiet. Besonders am Herzen liegen dem Amtsapotheker drei berühmte amerikanische Apotheker.

 

„Deutsche Apotheke“ in Milwaukee


Abb. 7: Verkaufsraum um 1900

Deutsche Apotheker in Amerika

In den Räumen der University Madison-Wisconsin in den USA lagern die Archive berühmter amerikanischer Apotheker mit deutscher Herkunft. Apotheker Louis Lotz (1843-1923) aus Kaiserslautern gründete 1890 die „Deutsche Apotheke“ in Milwaukee. Die Familie stammt ursprünglich aus dem kleinen Ort Fliesteden bei Köln. Lotz bildete Edward Kremers (1865-1941) in seiner Apotheke aus, dessen Eltern aus Krefeld stammten. Kremers, der später seine Doktorarbeit über ätherische Öle in Göttingen verfasste, hatte viele Verwandte in Wermelskirchen und baute in Madison ein einzigartiges pharmaziehistorisches Archiv auf. Auf seine Einladung hin emigrierte Georg Urdang (1882-1960) in die USA und wurde 1947 der erste Professor für Pharmaziegeschichte in den Vereinigten Staaten.

Als Amtsapotheker im Bergischen Land lag es nahe, die Spur dieser Apotheker in den USA aufzunehmen und ihre Ursprünge zurück zu verfolgen.

Der Stifterverband der Deutschen Wissenschaft in Essen und das American Institute of History of Pharmacy in Madison unterstützen dieses Vorhaben.

  

Reisetagebuch von Louis Lotz  



Abb. 8: Tagebuchseite von 1890 noch in deutscher Sprache

 


Geschichte des Apotheken-Wahrzeichen


 

Abb. 9: Rudolf Weber aus Köln gewinnt 1930 einen Wettbewerb mit
„Drei-Löffel-Zeichen“.

Einige pharmaziehistorische Arbeiten sind auch im Internet mit eigenen Web-Seiten vertreten:

„Der lange Weg zum Apotheken-Wahrzeichen“, (www.apothekenwahrzeichen.de) oder „George Urdang (1882 - 1960) Images from His Life and Work“, (www.urdang.de) oder „Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein 1952 – 2002“, (www.tglnordrhein.de).


www.amtsapotheker.de

Neben den Internetseiten der Städte und Kreise gibt es auch eine private Web-Seite des Amtsapothekers von Remscheid und Wuppertal, auf der neben allgemeinen Angaben Gesundheitstipps aufgerufen werden können: Blutdruck, Blutdruckmessung, Haus- und Reiseapotheke, Heilpflanzen-Kosmetik, Impfung, Kopfschmerz, Vitamine und Wechselwirkungen. Außerdem können hier einige der für Sozialpharmazie-Projekte geschaffenen Plakate aufgerufen werden.

 

Öffentliche Ausstellungen

Das rote Apotheken-Wahrzeichen hat einen Bekanntheitsgrad bei der Bevölkerung von über 90 %. Trotzdem ist die Entstehungsgeschichte nahezu unbekannt. Wer weß schon, wie die Schlange mit Kelch in das rote Apotheken-A gekommen ist. Eine Wanderausstellung mit 20 eigens hergestellten Plakaten ist bisher schon in Köln, Düsseldorf, Hamburg, Norderney, Marburg, Berlin und München gezeigt worden.

 


Kelch mit Schlange


 
Abb. 10:  Entwurf der Apothekerkammer in Düsseldorf von 1946

 

Im 4. Stock des Gesundheitsamtes Wuppertal wird eine Dauerausstellung mit Abbildungen naturwissenschaftlicher Geräte und Büchern aus der Sammlung des Amtsapothekers gezeigt. Dazu gehören Elektrisierapparate, Salbenmaschinen, Tinkturenpressen oder Pilzbestimmungsbücher.

2001 wurde anlässlich des internationalen Kongresses für Pharmaziegeschichte in Luzern eine Fotoausstellung über Georg Urdang und seine Weggefährten präsentiert.

Urdang wurde 1933 in Halle mit der ersten pharmaziehistorischen Arbeit in Deutschland promoviert und war maßgeblich an der Gründung der Gesellschaft für Geschichte der Pharmazie beteiligt.

Im Rahmen einer Gastvorlesung in Madison stellte der Amtsapotheker mit Georg Urdang erstmals ein pharmaziehistorisches Projekt mit Hilfe einer eigenen Website vor.

 

Amtsapotheker besuchen Plakat-Workshop in Wuppertal


 
Abb. 11: v. links: Dr. Holger Goetzendorff, Dr. Ute Stapel, Hans-Ulrich Thielmann, Bernhard Wandt, Dr. Siegrun auf dem Keller

   

Aufgaben im Überblick

Apothekengesetz: 
Erlaubniserteilung für Apotheken, Genehmigung von Versorgungsverträgen (Krankenhausapotheken), Überwachung aller Betriebe, die Arzneimittel in Verkehr bringen.

Apothekenbetriebsordnung: 
Personalüberprüfung.
Größe und Ausstattung der Räume. 
Herstellung, Prüfung und Lagerung von Arzneimitteln.

Arzneimittelgesetz:
Überprüfung von Apotheken, Drogerien, Pflegediensten, Reformhäusern, Sex-Shops, Fitness-Centern, medizinischem Fachhandel, Lebensmittelgeschäften, Wochenmärkten, Altenpflegeheimen, Notarztfahrzeugen und Justizvollzugsanstalten. 
Einzelhandel außerhalb der Apotheke.
Sachkundenachweis im Einzelhandel. 
Klinische Prüfung.

Betäubungsmittelgesetz:
Prüfung von Dokumentationen.
Sucht- und Drogenarbeitskreise.

PTA-Gesetz:
Gleichwertigkeitsprüfung, Erlaubniserteilung.

Chemikaliengesetz:
Überwachung von Drogerien, bäuerlichen Genossenschaften, Garten-/Baumärkten, Bastelläden, Malergeschäften. Sachkenntnisprüfungen.

Heilmittelwerbegesetz:
Ahndung irreführender oder verbotener Werbung für Arzneimittel.

Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst:
Arzneimittelkonsum der Bevölkerung beobachten, dokumentieren, analysieren und bewerten. 
Bevölkerung aufklären, informieren und beraten. 
Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Institutionen.

    

Angaben zur Person des Amtsapothekers

Schule

1958 – 1963 Volksschule Bad Honnef, Krefeld
1963 – 1968 Gymnasium Krefeld, Barcelona
1968 – 1971 Berufsschule Leverkuse n
1974 Nichtschülerreifeprüfung Düsseldorf

Ausbildung

1968 – 1971 Chemielaborant Leverkusen

Studium

1975 – 1983 Pharmazie Heidelberg, Bonn
  Wirtschaftswissenschaften Hagen
1988 – 1990 Pharmaziegeschichte Marburg
1992 Promotion Dr. rer. nat. Marburg

Weiterbildung

1993

Fachapotheker für Arzneimittelinformation

 
1994 Fachapotheker für öffentliches Gesundheitswesen  

Berufstätigkeit

1971 – 1973 Chemielaborant bei Bayer Leverkusen
1984 – 1985 Pharmaziepraktikant Center-Apotheke Köln
1985 – 1986 Atrium-Apotheke Pulheim
1986 – 1992 Apothekerkammer Nordrhein Düsseldorf
1992 – 1994 Center-Apotheke Köln
1994 – 2010  Amtsapotheker Städte Remscheid, Wuppertal
2011 –   Amtsapotheker Stadt Wuppertal

 

Vorläufer des Bunsenbrenners


 
Abb. 12: Benzinbrenner um 1900